Königspaar mit Gefolge 2024/2025
S.M. Ronald "der I."
I.M. Marina "die I."
Sieger des Bataillonsschießens zum Schützenfest 2024
Sieger des Osterknobbelns 2024
Mitgliederehrung 2024 für 10 - 70 jährige Mitgliedschaft
1902 - Die Anfänge
1902 - was für eine Zeit! Mit
großem Ehrgeiz
regiert Kaiser Wilhelm ll. das Deutsche Reich. Auf
dem Internationalen Frauenkongress in Berlin wird
1904 der Weltbund für Frauenstimmrecht
gegründet!
Und in Bünde blüht die Zigarrenindustrie mit weit
über 100 Zigarrenbetrieben! In den meisten
Stuben werden Zigarren gedreht.
Zu dieser Zeit löst sich die Stadt Bünde aus dem
Amtsverband Bünde und wird am 22.Mai 1902
mit seinen fast 5.000 Einwohnern zur amtsfreien
Stadt erklärt. Die Trennung ist vollzogen - Stadt
Bünde und Amt Ennigloh. Die Stadt Bünde erwählt
Karl Straubel zu seinem ersten Bürgermeister,
während die Geschicke des Amtes Ennigloh vom
Amtmann Ferdinand von Schütz geleitet werden.
Bereits am 17.Juli 1903 kann das neu erbaute
Amtshaus Ennigloh seiner Bestimmung
übergeben werden.
Ob aus dieser frisch gewonnenen Eigenständigkeit des Amtes
Ennigloh auch der Wunsch auf eine eigene
Schützengesellschaft keimte, kann heute nur vermutet
werden. Belegt durch Protokolle ist jedoch, dass sich am
14.September 1902 durch einen Aufruf in den Zeitungen von
Bünde im Lokal Giersberg (heute Hotel Handelshof) 56 Männer
aus Ennigloh einfinden und die Schützengesellschaft
Ennigloh gründen. Zum Vorsitzenden des zunächst
provisorischen Vorstandes wird Herr Adolf Giersberg gewählt.
"Zur Deckung etwaiger Unkosten" wird ein Jahresbeitrag von
50 Pfennig festgesetzt. Die in der darauffolgenden
Generalversammlung vom 28. September 1902
angenommenen Statuten haben folgende Präambel:
Zur Förderung des Gemeinsinns und der Eintracht stiften die
Bewohner der Gemeinde Ennigloh und deren nächsten
Umgebung die Ennigloher Schützengesellschaft zu Ennigloh,
aus welcher ein Schützenbataillon gebildet wurde.
Der § 1 der genannten Statuten stellt fest, dass Mitglieder der
Gesellschaft nur solche Personen werden können, die das
18.Lebensjahr erreicht haben und auf deren bürgerlichen Ehre
kein Makel haftet.
Erstes Ziel der Schützengesellschaft ist ohne Frage ein eigener
Schießstand. Der Versuch der Brauerei Altwein & Huber aus
Bielefeld, einen Schießtand zu bauen, wenn die Schützen
sich verpflichten, den Stand zu verzinsen, schlägt fehl.
Landwirt Kisker aus Blanken macht den
Ennigloher Schützen das
Angebot, auf eigene Kosten einen Schießstand zu errichten - das
Angebot wird gern angenommen und gleichzeitig beschlossen,
vom 13. -15 August 1904 auf den Kiskerschen Grundstück in
Blanken
das erste Schützenfest zu feiern. So geschehen mit dem ersten
Schützenkönigspaar Adolf Giersberg und Minna Rodenberg.
Ein Jahr später - neuer Vorsitzender ist inzwischen der
Kaufmann Heinrich Breitenbürger - erringt Albert Schwedthelm
die Schützenkönigswürde, zu seiner Königin
erwählt er Frau Frieda Landwermann.
1906
In Berlin lässt der
arbeitslose Schuster Wilhelm
Viogt, verkleidet als Hauptmann, den Bürgermeister
von Köpenick verhaften und beschlagnahmt die
Stadtkasse, während in Ennigloh wegen der
wachsenden Bevölkerungszahl und der Zunahme der
strafbaren Handlungen der erste hauptamtliche
Polizeibeamte der Gemeinde eingestellt wird.
1911 wird Richard Schäfer Amtmann von Ennigloh.
In diesen Jahren kann die Schützengesellschaft Ennigloh eine
rasch ansteigende Mitgliederzahl und somit einen stetigen
Aufschwung verzeichnen.
Im Jahre 1913 entschließt sich der Landwirt Kisker, der auch schon
den Schießstand errichtet hatte, nun auch die Schützenhalle zu bauen
Die Inangriffnahme der Bauarbeiten erfolgt im Frühjahr 1914.
-Der 1. Weltkrieg-
1. August 1914 - Das
Deutsche Reich erklärt Russland
und zwei Tage später Frankreich den Krieg.
Der heimischen Bevölkerung hat das Jahr 1914 ohnehin einen
schweren Schlag versetzt: im Frühjahr fallen viele Kinder der
unbarmherzigen Diphterie zum Opfer.
Das Schützenfest wird in diesem Jahr nicht gefeiert. Zwar sind die
Vorbereitungen zum Fest in vollem Gange - die Ennigloher haben
schon Straßen und Häuser mit Grün und Fahnen geschmückt - da
verkünden am 31. Juli die Glocken von Bünde die Mobilmachung.
Während der Kriegsjahre ruht die Schützensache vollkommen.
Der Friedensvertrag wird am 28. Juni 1919 unterzeichnet
und die Verfassung der Weimarer Republik verabschiedet.
An den Wahlen für die verfassungsgebende Nationalversammlung
dürfen erstmals auch Frauen teilnehmen!
So wie es allen anderen ergeht, erholen sich auch die Ennigloher
nur langsam von den Kriegsfolgen.
-Die Zwanziger-
Die Inflation ist
unbeschreiblich: im September kostet 1 Liter
Milch 5.200.000,00 Mark und war im Oktober nicht unter
2 Milliarden Mark zu haben.
Zwar lässt das Jahr 1919 noch keine Feststimmung aufkommen
doch sieht man im Frühjahr 1920 die Schützen von Ennigloh
wieder emsig bei der Arbeit und Anfang Juli feiert man bereits
wieder ein Schützenfest.
In den Zeiten der Inflation erfahren die alljährlichen Schützenfeste
wieder eine Unterbrechung, und zwar 1922 und 1923.
1925 übernimmt dann Max Torweihe den Vorsitz und macht sich um
die Gesellschaft besonders verdient, bis er 1937 von Heinrich
Böckstiegel abgelöst
wird.
-Die Dreißiger-
1934: Die Technik schreitet fort: Das Luftschiff
"Graf Zeppelin" startet in Friedrichshafen zu seiner
Fahrt nach Rio...und zeitgleich bereitet Adolf Hitler
seine Machtübung vor.
...und in Bünde wird die Bismarckbrücke eingeweiht.
Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten geht an den
Vereinen nicht spurlos vorüber. So werden 1934 auch die
Ennigloher Schützen in den Deutschen Schützenbund
eingegliedert, der eine Unterorganisation des Reichsbundes für
Leibesübungen darstellt. Nach der neuen Satzung heißt der 1.
Vorsitzender nun "Vereinsführer“ Bürgermeister Schäfer leitete
persönlich diese wichtige
Versammlung.
Angesagter Zweck des Vereins ist nun "die leibliche und seelische
Erziehung seiner Mitglieder im Geiste des nationalsozialistischen
Volksstaates".
1939 - der 2. Weltkrieg
Das Letze Schützenfest vor dem 2.
Weltkrieg wird am 1. Juli
1939 begangen und niemand ahnt die Katastrophe, die bald
hereinbricht...
-Die Nachkriegszeit-
Mit der Währungsreform 1948 kommt
die "soziale
Marktwirtschaft - es geht wieder aufwärts und
1949 wird vor dem parlamentarischen Rat in Bonn
das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
feierlich verkündet.
Theodor Heuss wird Bundespräsident.
Der Wiederaufbau beginnt - denn auch unsere Stadt
ist von den Kriegseinflüssen gekennzeichnet. In
Ennigloh wird Dr. Erich Martens Amtsdirektor und
Wilhelm Kammann Amtsbürgermeister.
Und die Ennigloher Schützen? Unmittelbar nach dem Krieg
denkt natürlich noch niemand an das Schützenwesen, zumal
alle Vereine durch Verordnungen aufgelöst werden. Ein Jeder
ist damit beschäftigt, sich eine neue Existenz aufzubauen und
zu überleben.
Doch ab 1949, nach der Bildung der deutschen Bundesregierung
können die Vereine ihre Arbeit wieder aufnehmen. So versammeln
sich im Oktober 1949 erstmalig wieder 43 Schützen im
Schützenhof.
Unter dem Vorsitzenden Heinrich Böckstiegel wird die
Gesellschaft zu neuem Leben
erweckt.
-Die Fünfziger-
Die
Bundesrepublik Deutschland wird 1951 in den
Europarat aufgenommen.
Das Wirtschaftswunder beginnt.
Die heimatliche Bauindustrie erreicht einen nie geahnten
Aufschwung - so kann sich Ennigloh 1956 mit einer neuen
Volksschule und 1958 mit dem Neubau einer ev. Kirche
schmücken.
Die Fünfziger sind auch für die Ennigloher Schützen
ereignisreiche Jahre.
Die Satzungen, die 1950 erlassen werden, sind den neuen
Verhältnissen angepasst. Der Grundsatz: Gemeinsinn und
Eintracht zu fördern, bleibt erhalten.
Nun werden auch wieder rauschende Feste gefeiert. Das
50 jährige Bestehen stellt 1952 den glanzvollen Höhepunkt der
gesamten Ennigloher Bevölkerung dar. Das deutsche
Wirtschaftswunder beseelt auch die Vereine. Ein stetiges
Ansteigen der Mitgliederzahl zeugen von der starken
Anziehungskraft der Schützengesellschaft Ennigloh.
Ein eigener Spielmannzug wird im Jahre 1953
gegründet,
der sich schnell in vielen überregionalen Wettbewerben
auszeichnet.
Dank des starken Zusammenhalts
der Mitglieder und voll Hoffnung
auf unbeschwerte Zeiten keimt schon bald darauf der Wunsch
nach
einem neuen, eigenen Schießstand auf, der schon 1954 in Angriff
genommen wird. Dies ist auch ein Grund dafür, dass
die
Schützengesellschaft Ennigloh am 26.4.1955 in das Vereinsregister
beim Amtsgerichts Bünde eingetragen wird.
Pünktlich zum Schützenfest 1956 kann man ausführlich in der
Presse über die Einweihung des neu erbauten Schießstandes in
Ennigloh lesen, der einer der besten im Regierungsbezirk
Detmold ist. Die Baukosten belaufen sich auf 22.363,20 DM.
Den Ehrenschuss gibt zu diesem Anlass Amtsdirektor Dr Martens
persönlich ab. Nun kann die Schützengesellschaft ihren eigentlichen
Sinn, nämlich die Förderung des Schießsportes, ganz erfüllen.
1957 gibt Heinrich Böckstiegel nach 24 bestimmt nicht mehr
schattenlosen Jahren den Vorsitz an Hermann Kronsbein ab.
Der Schießsport - inzwischen eine olympische Disziplin -
erhält durch den Beitritt zum Deutschen Schützenbund einen
ganz neuen, bedeutenden Stellenwert, er rückt nun immer mehr
in den Vordergrund. Sportliche Erfolge reihen sich aneinander
- aber auch das sogenannte Gesellschaftsschießen um Pokale
und Sachpreise erfreut sich großer Beliebtheit.
Die nächsten Jahre verlaufen ohne besondere Vorkommnisse
in gewohnter Tradition: Schützenfeste mit großer Polonäse und
anschließenden Feuerwerk auf Kiskers Wiese bilden herausragende
Ereignisse. Die Kinderschützenfeste mit fröhlichen Spielen und
Kuchen, Kakao und Kinderschützenkrone ziehen mit über 1000
Kinder in ihren Bann.
Ebenso gehört der Feldgottesdienst zur traditionellen und gern
besuchten Einrichtung. Zu dieser Zeit wird das Jugendschutzgesetz
sehr genau ausgelegt - so ist in der Presse die Mitteilung des
Kreisjugendamtes zu lesen: "15jährige gehören nicht auf den
Tanzboden".
-Die Sechziger-
1961 -
Trotz Bau der Mauer: das Leben pulsiert -
Sport wird wieder groß geschrieben.
In Ennigloh werden neue Sportplätze und 1966 gar ein modernes
Hallenbad eröffnet.
Die geheime Vorstandswahl der Ennigloher Schützen kann 1963
Fleischermeister Julius Lange für sich verbuchen. Unter seiner
souveränen Leitung und seinem gewinnenden Naturell steigt die
Mitgliedzahl auf über 400 an.
Unter den Bünder Schützenvereinen wird nun regelmäßig mit Erfolg
ein Stadtpokal ausgeschossen. Mal gefragt, wieso aausgerechnet die
Ennigloher Schützen so gut schießen, antwortete Lange verschmitzt
lächelnd:" Die sind bloß zu faul zum Wackeln".
Da der Fortschritt auch bei den Sportwaffen rasante Sprünge macht,
kann im Jahre 1964 das erste "rückstoßfreie" Luftgewehr vom Typ
Feinwerbau angeschafft werden, zwar zum
Preise von 370,00 DM.
Ansonsten wird immer mehr die Mahnung zu mehr Sparsamkeit laut,
zumal die Kosten für ie Ausrichtung der Feste immens angestiegen
sind. Gleichzeitig wird dem Ansinnen auf Nachwuchs mit der
Gründung eines Jugendfanfarenzuges Rechnung getragen.
So plätschern die nächsten Jahre in traditioneller
Schützenmanier dahin...
1969
die
Welt horcht auf - der erste Mensch betritt den Mond
und im gleichem Jahr ist die Stadt Bünde und das Amt Ennigloh nach
dem "Herford-Gesetz" wieder vereint.
-Die Siebziger-
Die Bundesrepublik
und die DDR unterzeichnen am 21.12.1972
in Ost-Berlin den Grundlagenvertrag zwischen beiden deutschen
Staaten.
Bünde entwickelt sich infolge der Stadtsanierung zu einer modernen,
aufstrebenden Stadt. In Ennigloh steht ein großzügiges Schulzentrum
und die Anbindung an die Autobahn steht kurz vor der Vollendung.
Zur dieser Zeit, und zwar im Frühjahr 1975, wird der langjährige
Vorsitzende der Ennigloher Schützen Julius Lange von Friedhelm
Brinkmann abgelöst...
Das sportliche und gesellschaftliche Schützenleben verläuft weiterhin
planmäßig, bis..
---ja, bis 1978 die Heimat der Ennigloher Schützen, der Schützenhof
mitsamt des Schießstandes zugunsten des Marktkauf-Hobbymarktes
der Abrissbirne zum Opfer fällt. Die Gesellschaft steht buchstäblich
vor dem Nichts und entwickelt sich zwangsläufig zu einem
"Wanderverein". Einige Sportschützen frönen ihren Schießsport
vorübergehend oder gar dauernd in Nachbarvereinen,
während andere diesem Sport leider gänzlich
den Rücken kehren.
Die Schützenfeste werden nun im Festzelt auf der Wilhelmshöhe
gefeiert und die Winterbälle finden zunächst im Saal der Wilhelmshöhe
statt, danach auf
den "Elseterassen", und schließlich in der Gaststätte
"Zur Klinke „.
Es ist alles in allem
eine etwas farblose Zeit, die das Schützenwesen
der Ennigloher doch
sehr einschränkt.
Die Zeiten haben sich ohnehin gewaltig geändert:
Wohlstand und ein Groß an Freizeitangeboten haben insbesondere
bei den Jugendlichen
„Gemeinsinn und Eintracht" stark verdrängt.
Den Schützen dient indes schon bald ein provisorisch hergerichteter
Luftgewehr-Schießstand auf der
Wilhelmshöhe in der Gaststätte
"Zur Pumpe", denn Not macht ja bekanntlich erfinderisch. Für
Wettkämpfe oder gar
Meisterschaften ist dieses Provisorium
jedoch denkbar
ungeeignet.
-Die Achtziger-
Das
Computerzeitalter hat Deutschland voll erfasst
und das Wort "Handy" ist ebenfalls kein Fremdwort mehr.
Alles ist neu und modern und
dementsprechend ist auch 1981
in Bünde das neue Rathaus zu bewundern.
Man geht eben mit der Zeit...
...nur die
Ennigloher Schützen treten auf der Stelle. Zwar geht das
Schützenleben weiter, der Vorsitz geht 1980 an Reinhold Börmck
1982 an Günter Kuckuck und 1986 übernimmt Werner Beinke die
Leitung, doch
sind einschneidende Veränderungen nicht zu
verzeichnen. Wohl werden
mehrfach Anstrengungen unternommen,
einen neuen Schießstand zu errichten, der Erfolg blieb den
Ennigloher Schützen jedoch versagt. Immer andere Hindernisse
bringen das jeweilige Vorhaben zum Scheitern.
Große Skeptiker geben für dem Verein kaum einen
Pfifferling.
So scheint es verwunderlich, dass im sportlichen Bereich trotz
alledem beachtliche Erfolge zu verzeichnen sind.
Die Ennigloher sind eben zäh! Auch ist der Schießsport lange
keine Männerdomäne mehr, die Damen drängt es mehr und mehr zu
Luftgewehr und
Luftpistole.
-Die Neunziger-
Wer
kann es vergessen : - Der Beitritt der
ehemaligen DDR zur Bundesrepublik
beendet die mehr als 40 jährige
Teilung Deutschlands.
Auf der
Wilhelmshöhe findet im Frühjahr 1990 die alljährliche
Jahreshauptversammlung statt und die Ennigloher Schützen
wählen aus ihrer Mitte Karl-Heinz Altemeier zu ihrem
Vorsitzenden.
Ist es wieder, wie zu den
Anfängen, der äußere Einfluss, das
Bedürfnis Neues zu schaffen und Bewährtes zu erhalten, der die
Ennigloher Schützen abermals aufbäumen lässt? Der Ruf nach
einem neuen Schießstand ist immer lauter und mit Nachdruck
zu hören! Es werden Vorschläge gründlich ausgewertet und
allmählich nimmt die Planung die Formen an,
die bereits 1991 abschließend beschlossen werden. Zwar
besteht keine Möglichkeit, einen Schießstand in Ennigloh´s
Mitte errichten zu können, im benachbarten Ortsteil Muckum
lässt sich dieses recht imposante Projekt dagegen in die Tat
umsetzen. Denn ein "Behelf" soll dieser Schießstand nicht
werden.
Es wird geplant, gerechnet und große wie kleine Spenden gern
entgegen genommen. An so manche Tür wird geklopft, bis
etliche Hindernisse aus dem Weg geräumt sind.
Wie schon 1954 so heißt auch jetzt wieder der Wahlspruch:
"Stein auf Stein und Hand in Hand schaffen wir den
Schützenstand". Und dass Handwerk goldenen Boden hat;
stellen die Schützen sehr deutlich unter Beweis: denn das
Gebäude mit 12 Schießständen und großem Aufenthaltsraum
wird überwiegend durch Eigenhilfe geschaffen. Darauf sind
die Ennigloher Schützen mit Recht stolz!
Im Juni
1995 findet im festlichen Rahmen die feierliche
Einweihung statt.
Im gleichen Jahr wird schon der Winterball in den noch
"frischen" Räumlichkeiten gefeiert.
Die Mühe hat sich gelohnt - neue Mitglieder werden gewonnen,
die Stände sind zu den Trainingsabenden belegt und mit
beachtlichen sportlichen Erfolgen, wie zahlreiche Kreis-, Bezirks-
und sogar Landesmeistertiteln, kann aufgewartet werden.
Es geht aufwärts...
--Die Jahrtausendwende--
2002 -100
Jahre Schützengesellschaft Ennigloh
Auch nach 100
Jahren noch ist der Zweck der Ennigloher
Schützengesellschaft die Förderung der Schießsports mit
dem Leitmotiv "Gemeinsinn und Eintracht".
Dies hat auch für die Zukunft Gültigkeit -Die Weichen in
die richtige Richtung
sind gestellt!
- Allen - ein herzliches Willkommen
!
Satzung der Schützengesellschaft Ennigloh von 1902 e.V.
§ 1
Name, Sitz und Zweck
Im Jahre 1902 wurde von den Bürgern der Gemeinde Ennigloh die Gesellschaft gegründet und führt den Namen „Schützengesellschaft Ennigloh von 1902 e.V.“. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bünde (Ortsteil Ennigloh) und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bünde eingetragen.
Die Farben der Gesellschaft sind Grün-Weiß, das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Vereinsorgane
Die Organe der Gesellschaft sind:
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied der Gesellschaft kann jede natürliche Person werden, wenn sie unbescholten ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jugendliche können mit Zustimmung und auf Antrag der gesetzlichen Vertreter Mitglied werden, haben jedoch kein Stimmrecht; nur im Jugendausschuß. Der Verein hat eine Jugendordnung.
Über die Annahme eines Aufnahmeantrages entscheidet der Vorstand.
§ 4
Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
durch Tod, durch Austritt oder Ausschluß.
Der Austritt ist schriftlich an den Vorstand zu richten und hat mindestens 6 Wochen vor Jahresende zu erfolgen.
Der Ausschluß kann durch den Gesamtvorstand erfolgen:
Es ist dem Betroffenen jedoch Gelegenheit zu geben, sich vor dem Gesamtvorstand zu verantworten.
§ 5
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt:
an der Versammlung, an jeden anderen Versammlungen sowie an den Veranstaltungen der Gesellschaft teilzunehmen.
Wahrung des Vereinsinteresses durch den Vorstand zu verlangen.
Die Mitglieder sind verpflichtet:
die Satzung der Gesellschaft, des Westfälischen Schützenbundes, des Deutschen Schützenbundes sowie des Deutschen Sportbundes zu beachten. Die festgesetzten Gebühren und Beiträge zu entrichten und sich den Anordnungen des Gesamtvorstandes zu fügen, sowie an den Ausmärschen und am Schützenfest der Gesellschaft teilzunehmen.
§ 6
Veranstaltungen
Sollte sich bei den Veranstaltungen der Gesellschaft ein Fehlbetrag ergeben, so kann der Vorstand eine Beitragsnachzahlung zur Deckung der Ausfallkosten beschließen.
§ 7
Ehrenmitgliedschaft
Mitgliedern, die sich um die Gesellschaft und den Schießsport besondere Verdienste erworben haben und mindestens 10 Jahre der Gesellschaft angehören, kann vom Vorstand die Ehrenmitgliedschaft angetragen werden.
Ehrenmitglieder genießen sämtliche Rechte der ordentlichen Mitglieder und sind beitragsfrei.
§ 8 Vermögen der Gesellschaft
Das Vermögen der Gesellschaft darf nur für die Zwecke der Gesellschaft Verwendung finden. Der Vorstand ist verpflichtet, über das Vermögen ein Verzeichnis zu führen.
§ 9
Der Vorstand
er besteht aus:
dem Vorsitzenden
dem 1. Stellvertreter
dem 2. Stellvertreter
dem Schatzmeister
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt.
Er wird auf die Dauer von 4 (vier) Jahren gewählt.
Generalversammlung vorgestellt werden und von dieser bestätigt werden.
Er besteht aus:
dem stellvertretenden Schatzmeister
dem Schriftführer
dem Sozialwart
dem Jugendwart
dem Sportleiter
dem Schießwart
sowie deren Stellvertreter
Es können hierbei auch mehrere Funktionen von einer Person übernommen werden.
§ 10
Aufgaben des Vorstandes nach § 26 BGB
Der Vorstand hat die Interessen der Gesellschaft zu vertreten; zu den Obliegenheiten des Vorstandes gehören:
Verwaltung des Vereinsvermögens, Abschlüsse von Verträgen, Beschlussfassung über die Einberufung von Versammlungen, Entscheidung über sämtliche Angelegenheiten, welche die Gesellschaft betreffen und hier nicht besonders erwähnt sind.
Die Versammlungen des Vorstandes werden durch den Vorsitzenden mindestens 24 Stunden vorher einberufen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zweidrittel der Vorstandsmitglieder erschienen sind.
Es werden nur Beschlüsse protokolliert, welche vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen sind.
Der Schatzmeister verwaltet sämtliche Kassen und ist dafür verantwortlich:
Einziehung der Beiträge, Einziehung der Eintrittsgelder bei Veranstaltungen und der sonstigen Einnahmen.
Der Schatzmeister hat bei jeder Generalversammlung einen Bericht über den Stand der Kassen und das Vermögen der Gesellschaft zu geben.
Verpflichtungen über 300,00 EURO (dreihundert) bedürfen der Genehmigung des geschäftsführenden Vorstandes.
Die Kasse wird in jedem Jahr durch zwei, von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer geprüft, welche in der Generalversammlung darüber berichten und dem Vorstand Entlastung erteilen.
§ 11
Mitgliederversammlung (Generalversammlung)
Die Mitgliederversammlung besteht aus sämtlichen stimmberechtigten Mitgliedern der Gesellschaft. Sie muß mindestens einmal im Jahr, und zwar im ersten Quartal, stattfinden. Der Vorsitzende hat sie einzuberufen und die Tagesordnung ist in der vorhergehenden Vorstandssitzung festzulegen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand beschlossen und einberufen werden, wenn die Geschäfte es erfordern, oder wenn mindestens 20 Mitglieder der Gesellschaft einen Antrag stellen, unter Angabe der wichtigen Gründe.
Die Generalversammlung wählt alle 4 (vier) Jahre den geschäftsführenden Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Die Wahl durch Zuruf ist gestattet, sofern niemand widerspricht.
Liegen mehr Vorschläge vor, ist die Wahl durch Stimmzettel erforderlich, sofern die Versammlung nichts anderes beschließt. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt¸ bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 12
Das Schützenbataillon
Das Schützenbataillon besteht aus einem aktiven Oberst, einem Major, Hauptleuten, Oberleutnants, Leutnants, Adjutanten, Fahnenoffizieren, Feldwebeln, Unteroffizieren und Schützen.
Der Oberst repräsentiert die Schützengesellschaft.
Der Major steht an der Spitze des Bataillons, ihm zur Seite der Bataillons-Adjutant. Ihnen obliegen die traditionellen Schützenangelegenheiten. Die Offiziere werden auf Vorschlag des Majors ernannt.
Der Feldwebel und Unteroffiziere auf Vorschlag des Hauptfeldwebels
§ 13
Die aktiven Sportschützen
Der aktiven Sportabteilung gehören männliche und weibliche Mitglieder an:
Der Schießsport steht unter der Leitung des Sportleiters in Verbindung mit den zuständigen Übungsleitern, welche an die Beschlüsse des Gesamtvorstandes nach Vorschriften in schießtechnischer Hinsicht gebunden ist.
Das gesellschaftliche Schießen steht unter der Leitung des Schießwartes.
Die einheitlichen Richtlinien für den Schießsport sind durch den Sportleiter und den Schießwart in Verbindung mit den Übungsleitern in einer internen Schießordnung festzulegen.
§ 14
Der Schützenkönig
Die Würde des Schützenkönigs erwirbt das Mitglied der Gesellschaft, welches am Tage des Königsschießens die höchste Ringzahl erreicht, oder beim Schießen auf den Adler die Krone (bzw. den Kopf) abschießt.
Als König genießt er in der Gesellschaft während seiner Amtszeit eine besondere Auszeichnung und Stellung. Er hat mit seinem Adjutanten im Gesamtvorstand ehrenhalber Sitz und Stimme.
Das Königsschießen kann jedes Jahr stattfinden, kann aber auch auf Beschluß auf mehrere Jahre verteilt werden.
Einzelheiten des Königsschießens werden jeweils durch den Schießwart in Verbindung mit dem Vorstand festgelegt.
Offiziere sind verpflichtet, am Königsschießen teilzunehmen.
§ 15
Besondere Rechte und Pflichten
Besondere Rechte und Pflichten einzelner Mitglieder, welche besondere Tätigkeiten ausüben, werden durch eine Geschäftsordnung durch den Vorstand festgelegt.
§ 16
Auflösung der Gesellschaft
Die Auflösung der Gesellschaft kann nur auf Antrag von mindestens 50% der Mitglieder beschlossen werden. Eine Auflösung kann mit ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst werden.
Beschlüsse hierüber dürfen ernst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes durchgeführt werden, auch bedürfen Satzungsänderungen, soweit sie sich auf die Vermögensbindungen beziehen, der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.
Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an die Stadt Bünde, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke (Förderung des Sports) zu verwenden hat.
§ 17
Inkrafttreten der Neufassung der Satzung
Die Satzung wurde in der außerordentlichen Versammlung am 29. Mai 2015 einstimmig beschlossen und tritt sofort in Kraft.